Die Komplexität der bAV einfach umsetzen und verwalten
Wer die arbeitsrechtlichen Vorschriften des Betriebsrentengesetzes nicht kennt, kann mit horrenden Schadenersatzforderungen konfrontiert werden. Dabei will man mit einer bAV doch nur Gutes. Mit der speziellen Verjährung von 30 Jahren potenziert sich das Haftungsrisiko für Unternehmen, das sollte digital gut verwaltet werden.
Mit Risiko-Analyse und individueller Beratung aus der Haftung.
Außerdem begleiten wir Sie objektiv und maßgeschneidert bei der Wahl der für Sie und Ihre Mitarbeiter passenden Produkte. Zuvor aber stecken wir mit Ihnen den Rahmen ab, wie betriebliche Altersvorsorge gesetzeskonform genutzt werden darf. Schließlich definiert das Betriebsrentengesetz Rechte für Arbeitnehmer als auch Pflichten für Arbeitgeber, die korrekt erfüllt sein müssen.
Wir bringen beide Perspektiven in Einklang.
Das Bedürfnis der Mitarbeiter nach einer rentablen und geförderten Vorsorge ist ebenso wichtig wie die Vermeidung von Haftungsrisiken für Unternehmer durch falsche Zusageformen oder Verstöße gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz (AGG) oder andere Gesetze.
Gute Mitarbeiter – finden und halten
Betriebliche Gesundheitsvorsorge schafft echte Mehrwerte
Zufriedene und gesunde Mitarbeiter sind das wichtigste Gut eines Unternehmens. Wenn die Belegschaft fit und leistungsfähig ist, ist das Unternehmen stark. Betriebliche Krankenversicherungen und betriebliche Berufsunfähigkeitsversicherungen sind attraktive Module, um krankheitsbedingte Fehlzeiten oder Fluktuation zu reduzierten oder sogar um offene Stellen schneller zu besetzen. Machen Sie Fürsorge erlebbar – sprechen Sie uns an.
GESUNDHEIT IST CHEFSACHE
Leistungen im Überblick
- Steigerung der Arbeitgeberattraktivität und Mitarbeiterzufriedenheit
- betrieblichen Altersvorsorge (bAV)
- betriebliche Krankenversicherung (bKV)
- betriebliche Berufsunfähigkeitsversicherung (bBU)
- Ein Ansprechpartner von A wie Allianz bis Z wie Zurich
- Best Advice-Prinzip – Top Anbieter zur freien Auswahl
- zertifizierte Versorgungsordnung
- zertifizierte Entgeltumwandlungsvereinbarung
HISTORIE
Betriebsrenten – ein Traditionskonzept
Traditionell übernehmen in Deutschland Arbeitgeber Verantwortung für die Altersabsicherung ihrer Mitarbeiter. Bereits Mitte des 19. Jahrhunderts richteten Unternehmen wie MAN, BASF und HOECHST entsprechende Versorgungssysteme ein. 1898 wurde dann die gesetzliche Rentenversicherung und knapp 100 Jahre später (1974) das Betriebsrentengesetz eingeführt. Seit 2002 haben Mitarbeiter einen Anspruch auf Entgeltumwandlung. Und mit dem 2018 verabschiedeten Betriebsrentenstärkungsgesetz nimmt der Gesetzgeber auch die Arbeitgeber in die Pflicht, die bisher davor zurückgescheut sind, Betriebsrenten anzubieten.
GUT ZU WISSEN
Seit 2002 haben Ihre Mitarbeiter einen Rechtsanspruch auf eine Betriebsrente, seit 2019 ist ein 15 prozentiger Arbeitgeberzuschuss verpflichtend!